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OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Baden-Württemberg
Keine Kostenauferlegung auf Pflegeeltern in einem Kindeswohlgefährdungsverfahren
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- BGH, 28.09.2016 - XII ZB 251/16
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren: Beteiligtenstellung des Jugendamts; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Eine Auferlegung von Kosten auf das Jugendamt als Amtsvormund kommt dagegen nur unter den Voraussetzungen eines der in § 81 Abs. 2 FamFG aufgezählten Fälle in Betracht, die jeweils ein Verschulden voraussetzen (BGH, Beschluss vom 28.09.2016, XII ZB 251/16, Rn. 22, juris;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 16).Denn das Jugendamt wird anders als ein Elternteil nicht in Ausübung des ihm originär zustehenden, sondern des aufgrund der Amtsvormundschaft übergegangenen Sorgerechts und allein im öffentlichen Interesse als ausschließlich dem Kindeswohl verpflichteter Sachwalter tätig (BGH, Beschluss vom 28.09.2016 - XII ZB 251/16 -, Rn. 22, juris).
In die Ermessensausübung hat insoweit ferner die Überlegung mit einzufließen, dass das Jugendamt im Ergebnis (bestimmte) Kosten nicht tragen muss (BGH, Beschluss vom 28.09.2016 - XII ZB 251/16 -, Rn. 27, juris;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 16).
Dies folgt aus § 2 Abs. 3 Satz 1 FamGKG, der die Kostenauferlegung trotz Kostenbefreiung als möglich ansieht und die Folgerung zieht, dass auch ein anderer Beteiligter für die von der Kostenbefreiung erfassten Kosten nicht in Anspruch genommen werden darf (BGH, Beschluss vom 28.09.2016 - XII ZB 251/16 -, Rn. 26, juris;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 7).
- OLG Celle, 04.05.2012 - 10 UF 69/12
Kostentragungspflicht des erstinstanzlichen Verfahrens eines i.R. seiner …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Allerdings setzt dies auch die Erfüllung eines Regelbeispiels des § 81 Abs. 2 FamFG, also ein vorwerfbares Verhalten, voraus (hierzu auch OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 10 UF 69/12 -, juris;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 16).Der jeweilige Mitarbeiter des Jugendamts käme in die Gefahr, bewusst oder unbewusst schon zur Vermeidung behördeninterner Rechtfertigungszwänge spätestens bei sich wiederholender Kostenauferlegung von einer nicht sicher durch die antizipierte Position des Gerichts abgedeckten Antragstellung abzusehen und das von ihm wahrgenommene Kindesinteresse nicht mehr zur alleinigen Richtschnur seines Handelns zu machen (OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 21, juris).
- BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12
Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
§ 61 Abs. 1 FamFG findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - XII ZB 464/12 -, juris Rn. 12 ff.).
- BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16
Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Der Senat ist als weitere Tatsacheninstanz zu einer eigenen Ermessensentscheidung berufen (hierzu BGH, Beschluss vom 12.10.2016 - XII ZB 372/16 -, Rn. 10 ff., juris), so dass die angegriffene Kostenentscheidung insgesamt Gegenstand der Beschwerde ist. - BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der …
- OLG Frankfurt, 04.04.2012 - 4 WF 75/12
Kostenentscheidung nach § 81 FamFG
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Eine Kostenlast der Pflegeeltern entspricht in der Regel nach § 81 FamFG nicht billigem Ermessen (OLG München, Beschluss vom 22.04.2015 - 4 WF 436/15 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.04.2012 - 4 WF 75/12-, juris). - OLG Karlsruhe, 25.01.2024 - 5 WF 147/23
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
In Kindschaftsverfahren entspricht zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Kostenaufhebung der Billigkeit, mit der Folge, dass auch die Gerichtskosten einschließlich der Auslagen für den Verfahrensbeistand und ggf. Sachverständigengutachten von den Beteiligten anteilig zu tragen sind (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2024 - 5 WF 147/23 -, Rn. 30, juris;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 81 FamFG, Rn. 6 m.w. N.). - OLG Köln, 23.10.2000 - 26 WF 79/00
Kostentragungspflicht der Pflegeeltern bei Antrag auf Verbleibensanordnung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Teilweise wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung sogar vertreten, dass Pflegeeltern grundsätzlich nicht für die Gerichtskosten haften (zur bis zum 31.08.2009 geltenden Rechtslage: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.11.2001 - 15 WF 170/01 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2000 - 26 WF 79/00 -, juris). - OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Gebot der Zurückhaltung bei einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Die eindeutige Verantwortlichkeit nur eines Elternteils dafür, dass es zu dem Verfahren und damit zu Kosten gekommen ist, lässt sich dagegen regelmäßig nicht feststellen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.08.2022 - 9 WF 80/22 -, Rn. 7, juris). - OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01
Verfahren über Verbleibensanordnung; keine Haftung der Pflegeeltern als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Teilweise wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung sogar vertreten, dass Pflegeeltern grundsätzlich nicht für die Gerichtskosten haften (zur bis zum 31.08.2009 geltenden Rechtslage: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.11.2001 - 15 WF 170/01 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2000 - 26 WF 79/00 -, juris). - OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11
Erhebung Gerichtskosten
- OLG München, 22.04.2015 - 4 WF 436/15
Den im Umgangsverfahren als Beteiligte hinzugezogenen Pflegeeltern sind …