Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8595
OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23 (https://dejure.org/2024,8595)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2024 - 16 WF 118/23 (https://dejure.org/2024,8595)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2024 - 16 WF 118/23 (https://dejure.org/2024,8595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,8595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 251/16

    Kostenentscheidung im Umgangsverfahren: Beteiligtenstellung des Jugendamts;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    Eine Auferlegung von Kosten auf das Jugendamt als Amtsvormund kommt dagegen nur unter den Voraussetzungen eines der in § 81 Abs. 2 FamFG aufgezählten Fälle in Betracht, die jeweils ein Verschulden voraussetzen (BGH, Beschluss vom 28.09.2016, XII ZB 251/16, Rn. 22, juris; Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 16).

    Denn das Jugendamt wird anders als ein Elternteil nicht in Ausübung des ihm originär zustehenden, sondern des aufgrund der Amtsvormundschaft übergegangenen Sorgerechts und allein im öffentlichen Interesse als ausschließlich dem Kindeswohl verpflichteter Sachwalter tätig (BGH, Beschluss vom 28.09.2016 - XII ZB 251/16 -, Rn. 22, juris).

    In die Ermessensausübung hat insoweit ferner die Überlegung mit einzufließen, dass das Jugendamt im Ergebnis (bestimmte) Kosten nicht tragen muss (BGH, Beschluss vom 28.09.2016 - XII ZB 251/16 -, Rn. 27, juris; Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 16).

    Dies folgt aus § 2 Abs. 3 Satz 1 FamGKG, der die Kostenauferlegung trotz Kostenbefreiung als möglich ansieht und die Folgerung zieht, dass auch ein anderer Beteiligter für die von der Kostenbefreiung erfassten Kosten nicht in Anspruch genommen werden darf (BGH, Beschluss vom 28.09.2016 - XII ZB 251/16 -, Rn. 26, juris; Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 7).

  • OLG Celle, 04.05.2012 - 10 UF 69/12

    Kostentragungspflicht des erstinstanzlichen Verfahrens eines i.R. seiner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    Allerdings setzt dies auch die Erfüllung eines Regelbeispiels des § 81 Abs. 2 FamFG, also ein vorwerfbares Verhalten, voraus (hierzu auch OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 10 UF 69/12 -, juris; Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 16).

    Der jeweilige Mitarbeiter des Jugendamts käme in die Gefahr, bewusst oder unbewusst schon zur Vermeidung behördeninterner Rechtfertigungszwänge spätestens bei sich wiederholender Kostenauferlegung von einer nicht sicher durch die antizipierte Position des Gerichts abgedeckten Antragstellung abzusehen und das von ihm wahrgenommene Kindesinteresse nicht mehr zur alleinigen Richtschnur seines Handelns zu machen (OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 21, juris).

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    § 61 Abs. 1 FamFG findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - XII ZB 464/12 -, juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    Der Senat ist als weitere Tatsacheninstanz zu einer eigenen Ermessensentscheidung berufen (hierzu BGH, Beschluss vom 12.10.2016 - XII ZB 372/16 -, Rn. 10 ff., juris), so dass die angegriffene Kostenentscheidung insgesamt Gegenstand der Beschwerde ist.
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    Auf die Beteiligtenstellung in erster Instanz kommt es dagegen nicht an (BGH, Beschluss vom 24.04.2013 - IV ZB 42/12 -, juris; BeckOK FamFG/Obermann, 49. Ed. 01.02.2024, FamFG § 59 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2012 - 4 WF 75/12

    Kostenentscheidung nach § 81 FamFG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    Eine Kostenlast der Pflegeeltern entspricht in der Regel nach § 81 FamFG nicht billigem Ermessen (OLG München, Beschluss vom 22.04.2015 - 4 WF 436/15 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.04.2012 - 4 WF 75/12-, juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2024 - 5 WF 147/23

    Kostenentscheidung im Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    In Kindschaftsverfahren entspricht zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Kostenaufhebung der Billigkeit, mit der Folge, dass auch die Gerichtskosten einschließlich der Auslagen für den Verfahrensbeistand und ggf. Sachverständigengutachten von den Beteiligten anteilig zu tragen sind (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2024 - 5 WF 147/23 -, Rn. 30, juris; Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 81 FamFG, Rn. 6 m.w. N.).
  • OLG Köln, 23.10.2000 - 26 WF 79/00

    Kostentragungspflicht der Pflegeeltern bei Antrag auf Verbleibensanordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    Teilweise wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung sogar vertreten, dass Pflegeeltern grundsätzlich nicht für die Gerichtskosten haften (zur bis zum 31.08.2009 geltenden Rechtslage: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.11.2001 - 15 WF 170/01 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2000 - 26 WF 79/00 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Gebot der Zurückhaltung bei einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    Die eindeutige Verantwortlichkeit nur eines Elternteils dafür, dass es zu dem Verfahren und damit zu Kosten gekommen ist, lässt sich dagegen regelmäßig nicht feststellen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.08.2022 - 9 WF 80/22 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01

    Verfahren über Verbleibensanordnung; keine Haftung der Pflegeeltern als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
    Teilweise wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung sogar vertreten, dass Pflegeeltern grundsätzlich nicht für die Gerichtskosten haften (zur bis zum 31.08.2009 geltenden Rechtslage: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.11.2001 - 15 WF 170/01 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2000 - 26 WF 79/00 -, juris).
  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11

    Erhebung Gerichtskosten

  • OLG München, 22.04.2015 - 4 WF 436/15

    Den im Umgangsverfahren als Beteiligte hinzugezogenen Pflegeeltern sind

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht